Empfehlung brandschutztechnische Details
Expertenmeinung vom September 2013
Aufgrund der Unstimmigkeit zwischen OIB-Richtlinie 2 sowie der ÖNORM B 6400 ist derzeit jedes Objekt im Einzelfall zu beurteilen!
Derzeit befinden sich die OIB-Richtlinie 2 betreffend Brandschutz, die Bauordnungen und die Norm in Abstimmung. Definitive Aussagen können daher erst nach einer erfolgten Klärung getroffen werden.
Stand: September 2013
Bmstr. W. Zodl SV
Güteschutzgemeinschaft WDVS-Fachbetrieb / Arbeitskreis Technik
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