Verarbeitungshinweis zum Thema Fassadenbegrünung

Expertenmeinung vom Mai 2022

Die Wirkung von vertikalen Grünflächen, welche als “natürliche Klimaanlage” fungieren,
zusammengefasst:
• Sie verhindern das Aufheizen des Gebäudes
• Durch die Verdunstung entsteht kühlere Luft
• Die Pflanzen reinigen die Luft, binden Schadstoffe, filtern Feinstaub und produzieren Sauerstoff
• Sie leisten einen Beitrag zum Lärmschutz und zur CO2-Reduzierung
• Sie erzeugen ein positives Gefühl bei der Betrachtung

Drei Systeme stehen zur Wahl:
• Troggebundenes System – Automatische Bewässerung erforderlich
• Wandgebundenes System – Automatische Bewässerung erforderlich
• Bodengebundenes System – Automatische Bewässerung empfohlen – meist nur in Innenhöfen geeignet.

Bei der Pflanzenwahl ist unter anderem darauf zu achten, dass ausschließlich
Schlingpflanzen und keinesfalls Kletterpflanzen (Selbstklimmer) eingesetzt werden.
Kletterpflanzen sind in der Anschaffung aufgrund der nicht erforderlichen Rankhilfen
zwar günstiger, verursachen allerdings lebenszyklisch betrachtet aufgrund der durch die
Pflanze verursachten Schäden wesentlich höhere Kosten.

Bevor das Projekt umgesetzt wird, gibt es bei der PLANUNG allerdings einiges zu berücksichtigen:

• Ohne Bewilligungen dürfen Fassaden nicht begrünt werden (Bundesdenkmalamt, MA 19, die ersten drei oberirdischen Geschoße – Gebäudeklasse 1-3 – dürfen nachweisfrei bepflanzt werden, bei allen anderen Geschoßen braucht es die Abstimmung mit der MA 37/Kompetenzstelle für Brandschutz – KSB).
• Ab der Gebäudeklasse 4 sind bauliche Maßnahmen zur Verhinderung von Brandüberschlag entsprechend der Vorgaben der MA 37 (Aktenzahl 739611-2021) zu setzen.
• Abstand zu brennbaren Dachkonstruktionen vertikal mind. 1,0 Meter (gemäß MA 37)
• Schutzabstände zu Öffnungen vertikal mind. 1,0 Meter, horizontal mind. 0,2 Meter (gemäß MA 37).
• Die OIB-Richtlinien sind einzuhalten.
• Ö-Norm L 1136 in der Ausgabe 01.04.2021 für Vertikalbegrünung im Außenraum mit Anforderungen an Planung, Ausführung, Pflege und Kontrolle.
• Örtliche Bebauungsbestimmungen sind einzuhalten.

Daraus resultierend sind folgende bautechnische Aspekte für die Fassadenflächen zu beachten:

• Eine Wartung für die Fassadenflächen muss weiterhin gewährleistet sein.
• Die Ausbildung der Durchdringungen von Rank- und Kletterhilfen durch die Fassadenflächen ohne Schädigung der Deckschichte (schlagregensicher).
• Statik der Rank- und Kletterhilfen unter Berücksichtigung der Gewichtsabschätzung der Bepflanzung (Tabelle 15 der Fassadenbegrünungsrichtlinie der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau – FLL).
• Brandschutzeinrichtungen samt deren Anbindungen an die Fassadenflächen.

Der Kostenfaktor für die Eigentümer ist ebenfalls ein Kriterium:

• Schutzabstände zu Dachkonstruktionen und Wandöffnungen (Fenster) sind laufend zu kontrollieren.
• Bewässerungssysteme bei Wand- bzw. Trog gebundenen Systemen samt deren Wartung.
• Die jährlichen Betriebs- und Wartungskosten der Fassadenbegrünung belaufen sich, je nach System, auf ca. 7,- bis 18,- € / m².
• Erschwerte Wartung bzw. Nachbesserungen am WDVS (oder anderem Fassadensystem), sofern technisch überhaupt noch möglich.
• Beeinträchtigung der Lebensdauer von Fassadenflächen durch Feuchtigkeit, Spritzwasser bei Trögen, Ungeziefer, etc.

Auf die verschiedensten Fachunterlagen (Ö-Norm L 1136; MA 37/Kompetenzstelle
Brandschutz KSB-Richtlinie der Stadt Wien mit Datum 17.06.2021; grünstattgrau; MA 22 –
Wiener Umweltschutzabteilung; Fassadenbegrünungsrichtlinie der
Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau – FLL etc.) wird separat
verwiesen.

Güteschutzgemeinschaft WDVS-Fachbetrieb
AK-Technik

Mai 2022