Verarbeitungshinweis elastischer Dichtschaum

anstelle von Anputzleisten bzw. Fugendichtbändern

Expertenmeinung vom Mai 2022

 

Die einschlägigen Verarbeitungsrichtlinien und die Ö-Norm B 6400-1, sehen bei An- und
Abschlüssen ausschließlich die Verwendung von Anputzleisten bzw. Fugendichtbändern
vor.

Wenn Schaumfugen anstelle von Anputzleisten bzw. Fugendichtbändern auf Wunsch
des Auftraggebers oder der ausführenden Fassadenfachfirma zur Ausführung gelangen,
sollte diese Ausführung aus Haftungsgründen zwischen den Vertragspartnern schriftlich
vereinbart werden.
Eine Abstimmung mit den Systemherstellern ist ebenfalls erforderlich.

Güteschutzgemeinschaft WDVS-Fachbetrieb
AK-Technik

Mai 2022