Warnung / Hinweis – WDVS-Fassaden – Farbgebung (Hellbezugswert)

Expertenmeinung vom Mai 2022

 

Firma
Fassadenfirma

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Bauherr
Max Mustermann
Gasse 78/5/2
A – 0000 Irgendwo

Beimirzuhause, am 00.00.0000

Betrifft: Objekt 0000 Weinweg, Straße 33
WDVS Fassaden -Farbgebung Hellbezugswert Warnung / Hinweis

Sehr geehrter Bauherr!

Bezugnehmend auf das o.a. Bauvorhaben müssen wir, wie angekündigt, zum Thema
Putzoberfläche des WDVS, hinsichtlich der Farbgebung folgende Warnung / Hinweis
an Sie richten.

Hellbezugswert-Unterschreitung

Der Hellbezugswert (HBW) stellt per Definition der Ö-Norm B 6400-1 ein abstraktes Maß
für den Anteil des reflektierten Lichtes unter definierten Bedingungen dar, und entspricht
dem 100-fachen des Reflexionsfaktors Rv gemäß DIN 5033-1. Diese sehr technische
Definition sagt vereinfacht dargestellt aus, dass zu dunkle oder sehr intensive Farben
und Oberflächen des Putzsystems durch einstrahlendes Sonnenlicht mit entsprechender
Ausdehnung reagieren werden.

Diesen physikalischen Grundsatz hat die Ö-Norm schon vor längerer Zeit aufgenommen
und mit dem HBW-Wert, einschließlich Grenzwerten – ohne Toleranzen, definiert, da die
zu verwendenden Materialien und Ausführungen dieser Wärmebelastung nicht
dauerhaft standhalten und es dadurch zu irreversiblen Schäden am
Wärmedämmverbundsystem (Risse im Putzsystem, Wölbungen, Abplatzungen, etc.)
kommen kann.

Gemäß Ö- Norm B 6400-1 ist somit eine Ausführung mit der bekannt gegebenen Farbe
….……… nicht zugelassen, da der HBW-Wert mit …. kleiner als 25 (Grenzwert der
Ö-Norm) ist.

Eine technische Lösung für die gewünschte Verwendung dieses Farbtons ist jedoch
gegebenenfalls gemäß Systemhalter möglich.

Unsere Zulieferindustrie (Systemhalter) schreibt uns bei derartigen Anforderungen
entsprechend aufwendige Sondermaßnahmen vor, die von uns im Auftragsfall
selbstverständlich eingehalten und umgesetzt werden.

Erfahrungsgemäß kann auch mit der Umsetzung der Zusatzmaßnahmen aus unserer
Sicht nicht mit einer üblichen Nutzungsdauer für WDVS von 25 Jahren (gemäß ETAG
004) gerechnet werden. Die angefragten Sachverständigen und auch die Industrie selbst,
setzen diesen Wert deutlich darunter an.

Wir sehen uns aber trotz der Zusatzmaßnahmen außerstande, alleinig eine
Gewährleistung oder Haftung für diese Flächen des WDVS im Sinne der Ö-Norm als
auch des Vertrags „direkt“ übernehmen zu können. Dies auch deshalb, weil uns
Langzeiterfahrungswerte für derartige Ausführungen noch nicht vorliegen. Zu Ihrer
Absicherung hat der Systemhalter des Wärmedämmverbundsystems für diese
Ausführung eine Haftungserklärung übergeben. Im Anlassfall können Sie auf diese
zurückgreifen, wobei wir als Fassadenfachfirma selbstverständlich erster
Ansprechpartner für Sie bleiben.

Entsprechende Ausführungskontrollen werden selbstverständlich in gewohnter Art und
Weise durch uns und unser Fremdüberwachungssystem durchgeführt.

Abschließend halten wir nochmals fest, dass die Ausführung von WDVS mit einem HBWWert kleiner als 25 nicht gemäß Ö-Norm erfüllbar ist. Diese Abweichung entspräche
jedoch einer technischen, durch den Systemhalter vorgegebenen Sonderlösung, und
kann uns nicht als Nachteil gereicht werden.

Alternativ dazu wäre eine kostenneutrale und normgemäße Ausführung des WDVS
durch eine Farbwahl mit einem HBW von ≥ 25.

Wir stehen selbstverständlich für weiteres zur Verfügung, und ersuchen Sie um
entsprechende Kenntnisnahme.

Mit freundlichen Grüßen

Fassadenfachfirma